Ablauf

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin biete ich Psychotherapie für psychische Erkrankungen gemäß der Psychotherapie-Richtlinien an. Im Folgenden erläutere ich den Ablauf der Therapie.

Nach einem ersten unverbindlichen Kontakt per Telefon oder Mail folgt bei gesetzlich Versicherten zunächst die sogenannte Sprechstunde (1-3 Sitzungen). Diese dient einem ersten Kennenlernen, sowie einer Einschätzung der Problematik, woraus sich dann eine Behandlungsempfehlung und (Verdachts-)Diagnose ergeben. Auch ist hier Raum für Ihre Fragen und Anliegen.

Wenn eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie indiziert ist, erfolgt im Anschluss die sogenannte Probatorik (max. 5 Stunden), welche zur Vertiefung der Diagnostik und ausführlichen Problemerfassung unter Bezugnahme der aktuellen Lebenssituation und zurückliegender biografischer Ereignisse dient. Gegebenenfalls werden erste Therapieziele erarbeitet. Dies bildet die Basis für eine optimale, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Behandlung. Ihre aktive Mitarbeit und der Wunsch zur Veränderung sind dabei von enormer Wichtigkeit. Außerdem klären wir miteinander alle Formalitäten, die für die Beantragung der Therapie erforderlich sind und Sie können für sich prüfen, ob Sie sich eine Therapie (bei mir) vorstellen können.

Privat Versicherte starten ohne Sprechstunde direkt mit der Probatorik. Selbstzahler sind hiervon insgesamt ausgenommen.

Erst danach beginnt (nach der Antragstellung bei der Krankenkasse) die eigentliche Therapiephase , die in Abhängigkeit von Diagnose und persönlichem Bedarf zwischen 12 und 80 Behandlungsstunden betragen kann. Die Sitzungen finden für gewöhnlich im wöchentlichen Rhythmus statt. Eine psychotherapeutische Stunde umfasst dabei 50 Minuten.

Um mich kennen zu lernen und sich über die Rahmenbedingungen von Psychotherapie zu informieren, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Kosten

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen hängt von der Art der bestehenden Krankenversicherung ab. Die Honorierung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Sprechstunde und Probatorik, die dem Kennenlernen und der Diagnostik dient, wird über die Krankenkassenkarte abgerechnet und auch von den meisten Privatkassen übernommen. Soll danach eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen werden, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. In diesem wird die Notwendigkeit der Behandlung durch den Psychotherapeuten begründet, und es findet eine ärztliche Untersuchung (Konsiliarbericht) statt, um somatische Beschwerden als Ursache für die psychische Erkrankung auszuschließen.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkasse. Das bedeutet, dass die anfallenden Kosten bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten von der Krankenkasse vollständig übernommen werden.

Privat versicherte Patientinnen und Patienten

Bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten übernimmt der Versicherungsträger meistens die vollen Kosten und eine Therapieaufnahme ist in der Regel problemlos möglich. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Da es unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme und den Ablauf bei Psychotherapien gibt, empfehle ich Ihnen, sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über die konkreten vertraglichen Bedingungen Ihres Versicherungsanbieters zu informieren.

Selbstzahlende Patientinnen und Patienten

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Dabei sind keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Dies kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, sprechen Sie mich gerne an. Im Normalfall richtet sich das Honorar nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).